Kosten
Gesetzliche Krankenversicherung (nur am Standort Rostock möglich)
Die Kosten für eine Verhaltenstherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Antragstellung erfolgt nach Abschluss der diagnostischen Phase. Die Abrechnung wird direkt über Ihre Versicherung unter Verwendung der Versichertenkarte abgewickelt.
Beihilfe/Private Krankenversicherung (alle Standorte)
Private Krankenkassen sowie Beihilfestellen erstatten im Regelfall die Kosten für eine Psychotherapie. Vor Beginn der Therapie sollten Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung klären, inwieweit die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung übernommen werden. Die Erstattung hängt von den Bedingungen des Vertrages ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bei Fragen zur Beantragung einer Psychotherapie stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP), in der Regel auf der Basis des 2,3-fachen Satzes. Seit dem 01.07.2024 besteht durch die sogenannte Abrechnungsempfehlung eine zusätzliche Vereinbarung nahezu aller Beihilfestellen und privaten Versicherung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen.
Bundeswehr(alle Standorte)
Die Abrechnung erfolgt über die Heilfürsorge der Bundeswehr. Für die Kostenübernahme benötigen Sie eine Kostenübernahmeerklärung (san/bw/0218), die Ihnen von Ihrer Truppenärztin oder Ihrem Truppenarzt ausgestellt wird.