Wege zur Therapie

Vor Beginn einer Psychotherapie erfolgt zunächst die psychotherapeutische Sprechstunde, die in der Regel 1 bis 3 Gesprächstermine umfasst. Diese Gespräche dienen dazu, Ihr Anliegen zu präzisieren und eine diagnostische Einschätzung vorzunehmen. Im Ergebnis wird eine Empfehlung gegeben, ob eine Psychotherapie erforderlich ist oder andere Behandlungsangebote in Betracht gezogen werden sollten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, offene Fragen zum Therapieablauf und zu eventuell erforderlichen Antragsverfahren zu klären.

Falls eine Psychotherapie notwendig ist, schließen sich 2 bis 4 probatorische Sitzungen an. Diese dienen einer umfassenden Diagnostik und der Festlegung von Therapiezielen. Am Ende der Probatorik wird ein Behandlungsplan erstellt und ein Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie bei Ihrer Krankenkasse eingereicht.

Eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie umfasst in der Regel 12 oder 24 Therapiestunden, während eine Langzeittherapie bis zu 60 Stunden umfassen kann. Jede Therapiesitzung dauert 50 Minuten und wird regelmäßig als Einzelsitzung durchgeführt.